Üblicherweise müssen Fahranfänger tief in die Tasche greifen, wenn sie ein Auto versichern möchten. Aufgrund ihrer mangelnden Fahrpraxis – und des oftmals ausgeprägten Übermuts – gelten sie als Hochrisikogruppe. Es gibt jedoch Wege, die zu günstigeren Prämien führen können.
Zunächst besteht die Möglichkeit, das Auto als Zweitwagen der Eltern zu versichern. Das verschafft (in der Regel) einen günstigen Schadenfreiheitsrabatt. Der Fahranfänger kann sich als Mitfahrer eintragen lassen und damit für eine zukünftige eigene Versicherung schadenfreie Jahre sammeln. Alternativ gibt es bei zahlreichen Versicherern die – etwas teurere – Option auf eine Familienversicherung gemeinsam mit den Eltern. Schließlich kann man sich auch von Verwandten, die ihr Auto abmelden, schadenfreie Jahre übertragen lassen; allerdings maximal so viele, wie man bereits im Besitz des Führerscheins ist. Einfluss auf die Prämienhöhe hat ebenfalls das Automodell, das einer Typklasse und damit einer Risikogruppe zugeordnet wird.
Vorsichtig sollte man mit abgespeckten Leistungen sein (etwa geringe Deckungssumme oder Kasko-Selbsthaftung bei grober Fahrlässigkeit) – da kann die vermeintliche Ersparnis nämlich am Ende ins krasse Gegenteil umschlagen.
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Für viele Versicherte der privaten Krankenversicherung DKV wird es ab dem 1. April 2016 deutlich teurer. Denn die Prämien werden teilweise erheblich angehoben. Vor allem im Tarif BM4 droht den Versicherten ein Beitragsschock. Laut Informationen des Tagesspiegels liegt die durchschnittliche Beitragssteigerung hier bei 29 Prozent. Aber auch Versicherte in den DKV-Tarifen BestMed und BestMed Komfort werden für ihren Krankenversicherungsschutz tiefer in die Tasche greifen müssen. Die DKV hat dabei die Beitragsanpassung für Versicherte auf den Maximalbeitrag von 129,90 Euro gedeckelt. Versicherte ab 65 Jahren zahlen höchstens 79,90 Euro pro Monat mehr. Für Betroffene ist die Begrenzung jedoch nur ein schwacher Trost.
DKV Beitragserhöhung betrifft drei von fünf Versicherten
Bisher ist noch unklar, wie viele DKV-Versicherte durch die Beitragserhöhung bis zur Maximalgrenze belastet werden. Sicher ist nur, dass 59,2 Prozent der DKV-Kunden mit einer privaten Krankenversicherung zum April 2016 eine Beitragserhöhung hinnehmen müssen
Vergleich der PKV hier
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Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen.
Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.
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Mit großem Tamtam wurden die Terminservicestellen der gesetzlichen Krankenkassen Ende Januar in Betrieb genommen. Sie sollen gesetzlich Versicherten lange Wartezeiten auf Termine beim Spezialisten ersparen und damit die Kluft zur privatärztlichen Versorgung ein Stück weit schließen.
Die Resonanz seitens der Kassenpatienten ist allerdings mau. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden die Servicestellen in den ersten Wochen durchschnittlich nur jeweils rund 1.000 Mal in Anspruch genommen. Damit sieht sich die KBV in ihrer grundsätzlichen Kritik an der neuen Einrichtung bestätigt, deren Notwendigkeit sie von Anfang an bestritten hat.
Möglicherweise hängt der überschaubare Zuspruch mit den Bedingungen der Terminvergabe zusammen: Auf die freie Arztwahl verzichtet der Patient, der zudem eine ärztliche Überweisung benötigt; Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen sind außen vor; und eine Fahrtzeit von 60 Minuten gilt als zumutbar.
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Auf den Nenner „Wolfgang Schäuble mag keine Sparer“ brachte die FAZ die unlängst vom Bundesfinanzminister geäußerten Pläne zur Abschaffung der Abgeltungssteuer. Die 2009 eingeführte pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 Prozent hat nach Meinung Schäubles ihren Zweck erfüllt: Steuersünder zur Legalisierung ihrer Vermögen zu bewegen. Mittlerweile ist es wesentlich schwieriger geworden, Schwarzgeld sicher vor dem Fiskus zu verbergen. Folglich könne nun wieder der individuelle Steuersatz zugrunde gelegt werden.
Für die meisten Vermögenden würde dies grundsätzlich weniger Netto vom Brutto bedeuten, denn ihr Steuersatz kann bis zu 45 Prozent betragen. In der Praxis allerdings würde es nicht alle gleichermaßen treffen; manche Gutverdiener könnten sogar profitieren. Verlieren würden vor allem Singles mit hohen Einkünften.
Doch noch ist unklar, ob und wann die Abschaffung kommt. Vor allem aus dem eigenen Lager verspürt Schäuble starken Gegenwind, während SPD und Grüne sein Vorhaben unterstützen. Der Finanzminister möchte ohnehin zunächst die Einführung des automatischen Steuerinformationsaustauschs 2017 abwarten.
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Wann kann man zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Das Preis-Leistungs-Verhältnis schlägt das der Krankenkassen um Längen, die medizinische Versorgung bewegt sich auf Premium-Niveau: Es gibt viele gute Gründe für einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Interessenten sollten sich jedoch vor dem Abschluss bewusst machen, dass man damit prinzipiell einen Bund fürs Leben eingeht. Der Gesetzgeber hat die Rückkehr in die Krankenkasse an enge Bedingungen geknüpft.
Generell dürfen Angestellte mit einem Jahresbruttoverdienst unter aktuell 60.750 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in die Krankenkasse zurückkehren. Ab dem Alter von 55 Jahren gelingt der Wechsel allerdings nur noch in wenigen Ausnahmefällen, etwa wenn man in den letzten 5 Jahren mal gesetzlich versichert war. Auch eine Familienversicherung bietet einen Ausweg, allerdings braucht man dafür einen gesetzlich versicherten Ehepartner mit höherem Verdienst. Arbeitslosigkeit ist kein hinreichender Grund für eine Rückkehr; als ALG-II- oder Sozialhilfebezieher kann man lediglich die Beiträge zur privaten Police reduzieren. Als weitere Option bieten die privaten Krankenversicherer in aller Regel den Umstieg auf günstigere Tarife an.
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Das Preis-Leistungs-Verhältnis schlägt das der Krankenkassen um Längen, die medizinische Versorgung bewegt sich auf Premium-Niveau: Es gibt viele gute Gründe für einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Interessenten sollten sich jedoch vor dem Abschluss bewusst machen, dass man damit prinzipiell einen Bund fürs Leben eingeht. Der Gesetzgeber hat die Rückkehr in die Krankenkasse an enge Bedingungen geknüpft.
Generell dürfen Angestellte mit einem Jahresbruttoverdienst unter aktuell 60.750 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in die Krankenkasse zurückkehren. Ab dem Alter von 55 Jahren gelingt der Wechsel allerdings nur noch in wenigen Ausnahmefällen, etwa wenn man in den letzten 5 Jahren mal gesetzlich versichert war. Auch eine Familienversicherung bietet einen Ausweg, allerdings braucht man dafür einen gesetzlich versicherten Ehepartner mit höherem Verdienst. Arbeitslosigkeit ist kein hinreichender Grund für eine Rückkehr; als ALG-II- oder Sozialhilfebezieher kann man lediglich die Beiträge zur privaten Police reduzieren. Als weitere Option bieten die privaten Krankenversicherer in aller Regel den Umstieg auf günstigere Tarife an.
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Immer mehr Lebensbereiche wandern ins Internet; über die Hälfte der Deutschen wickelt ihre Bankgeschäfte mittlerweile überwiegend per Tablet, Laptop oder Smartphone ab, der Online-Handel wächst und wächst. In Versicherungsbelangen hingegen bevorzugen die Menschen hierzulande laut einer aktuellen Studie weiterhin den persönlichen Kontakt. Wenn es um den Abschluss neuer Policen geht, wenden sich 71 Prozent der Umfrageteilnehmer an den Versicherungsmakler ihres Vertrauens. Bei anderen Fragen und Anliegen konsultieren 38 Prozent den Makler, während 48 Prozent direkt bei der Versicherung anrufen. In diesen Zahlen wird deutlich: Versicherung ist und bleibt Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch.
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