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3 häufige Irrtümer beim Wechsel des Kfz-Versicherers

06.11.2016 | 3 häufige Irrtümer beim Wechsel des Kfz-Versicherers

Bis Ende November können Autobesitzer noch einen günstigeren und/oder leistungsstärkeren Tarif für ihr Gefährt abschließen. In einem Merkblatt weist der Bund der Versicherten (BdV) nun auf drei Fallstricke hin, die vielen Wechselinteressenten unbekannt sind. Alle drei betreffen den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des Versicherten. Der SFR wird nicht immer voll übertragen. Sondereinstufungen für Zweitwagen etwa teilt der Vorversicherer nicht standardmäßig seinem Nachfolger mit, sondern lediglich den wirklichen SFR bei Vertragsbeginn und belastende Schäden. Je nach verwendeter Rückstufungstabelle kann der Versichererwechsel zu einer Herabstufung des SFR führen. In diesen Tabellen ist festgelegt, wie weit der SFR des Versicherten nach einem Schadensereignis gemindert wird. Manche Tarife enthalten einen Rabattschutz, der dazu führt, dass die SFR nach einem Unfall beibehalten wird. Dem Nachversicherer wird allerdings der SFR gemeldet, der ohne Rabattschutz aktuell wäre.
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Ein Freund leiht sich Ihr Auto und verursacht einen Schaden – was nun?

20.09.2016 | Ein Freund leiht sich Ihr Auto und verursacht einen Schaden – was nun?

Trau, schau, wem: Wer sein Kfz gern mal privat verleiht, sollte sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Das betrifft Bußgelder und Knöllchen ebenso wie die Haftung bei Unfällen. Auch mit Vollkaskoschutz können Kosten anfallen – daher schadet es nicht, im Vorhinein konkrete Abmachungen zu treffen. Bei Bußgeldverfahren ist die Sache noch relativ klar: Der Fahrer steht in der Pflicht. Gegebenenfalls muss dem Halter nachgewiesen werden, dass er auch gefahren ist, was in der Regel mit dem Messbild geschieht. Da dieses aber gemeinhin eher unscharf ist, muss man nötigenfalls Einspruch einlegen und vor Gericht einen Abgleich von Foto und Person vornehmen lassen. Anders sieht es bei Knöllchen aus: Fürs Falschparken haftet der Halter, der sich dann mit dem tatsächlichen Schuldigen sozusagen inoffiziell einigen muss. Um größere Summen geht es meist bei Unfällen. Hier sollte unbedingt geklärt werden, ob der Ausleihende zum Kreis der berechtigten Fahrer gehört (etwa wegen eines Mindestalters). Bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug braucht man eine Vollkaskoversicherung, um nicht auf der Reparaturrechnung sitzen zu bleiben. Doch auch mit Vollkasko können Kosten entstehen, etwa durch eine folgende Beitragserhöhung, eine Selbstbeteiligung, geminderten Fahrzeugwert oder Mietwagengebühren. Es lohnt sich also, vor dem Verleihen alle Eventualitäten zu besprechen.
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Rabatt für sportliche Versicherungskunden Berufsunfähigkeit

20.07.2016 | Rabatt für sportliche Versicherungskunden Berufsunfähigkeit

Ist es der Einstieg in eine neue Versicherungskultur? Ein großer Versicherer bietet jetzt Beitragsnachlässe in der Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung an, wenn die Kunden einen gesunden und sportlichen Lebensstil nachweisen. Zudem locken Rabatte bei Handelspartnern wie Fitnessstudios oder Sportartikelherstellern. Das Programm steht Versicherten jedes Alters und Gesundheitszustands offen. Konkret wird zunächst der persönliche Gesundheits- und Fitness-Level („Vitality-Status“) ermittelt, sodann werden Ziele festgelegt. Diese sollen die Versicherten mit Sport, Vorsorgeuntersuchungen, gesunder Ernährung und Verzicht aufs Rauchen erreichen. Gelingt dies, gibt es die oben genannten Vergünstigungen. Verbraucherschützer sind von dem Konzept nicht begeistert; sie befürchten zum einen, dass der Datenschutz unzureichend sein könnte, weshalb es schon einen „Big Brother Award 2016“ für den Tarif gab. Zum anderen sehen sie das Solidarprinzip in der Versicherung gefährdet.
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Trotz Vorerkrankungen gegen Berufsunfähigkeit versichern

03.05.2016 | Trotz Vorerkrankungen gegen Berufsunfähigkeit versichern

Berufsunfähigkeit Trotz Vorerkrankung Wer chronisch krank ist oder schon einmal wegen Depressionen oder Rückenleiden behandelt wurde, hat es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht selten schwer. Die Entscheidung über die Antragsannahme wird individuell getroffen, doch es gibt gewisse Tendenzen. So sind die Versicherer bei psychischen Beschwerden sehr vorsichtig und lehnen vielfach ab, insbesondere bei einer laufenden Therapie. Auch chronisch entzündliche Darmerkrankungen führen häufig zur Ablehnung. Besser sieht es bei Rückenbeschwerden aus – hier formulieren die Anbieter oft einen Ausschluss, so dass keine Rente gezahlt wird, wenn das Rückenleiden zur Berufsunfähigkeit geführt hat. Es empfiehlt sich, vor einem Antrag zunächst eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen, was beim Abschluss über einen Versicherungsmakler möglich ist. Und natürlich: alle Gesundheitsfragen peinlich genau zu beantworten. Wer keine Berufsunfähigkeitspolice erhält, kann die Schutzlücke beispielsweise mit einer Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung auffüllen – oder gleich mit einem Bündel dieser Alternativen.
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Fachärzte Terminverkauf

26.04.2016 | Fachärzte Terminverkauf

Neuer Trend: Fachärzte „verkaufen“ zeitnahe Termine Als gesetzlich Versicherter muss man mitunter lange Wartezeiten für einen Termin beim Spezialisten hinnehmen. Die Anfang des Jahres installierten Termin-Servicestellen der Krankenkassen brachten diesbezüglich auch keinen Durchbruch. Wer als Kassenpatient nicht so lange wie gefordert warten will oder kann, hat bei vielen Fachärzten noch eine andere Option: schneller Termin gegen Bares. Die sogenannten Selbstzahlertermine scheinen bei immer mehr Medizinern in Mode zu kommen, wie Verbraucherschützer beobachtet haben. Statt vielleicht zwei oder drei Monaten wartet man nur noch ein paar Tage – gegen einen in der Regel dreistelligen Betrag aus der eigenen Tasche. Ist das nun guter, patientenorientierter Service oder ein anrüchiges Angebot, gar Abzocke? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Legal ist der Sprechzeiten-Verkauf prinzipiell jedenfalls, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So darf der Arzt nicht eine eventuelle Notlage des Patienten ausnutzen. Nach Meinung des GKV-Spitzenverbands darf er auch nicht ausdrücklich auf die Möglichkeit, als Selbstzahler einen früheren Termin zu erhalten, hinweisen. Hier besteht allerdings ein rechtlicher Graubereich.
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Was Fahranfänger tun können, um ihre Kfz-Versicherungsbeiträge zu senken

15.03.2016 | Was Fahranfänger tun können, um ihre Kfz-Versicherungsbeiträge zu senken

Üblicherweise müssen Fahranfänger tief in die Tasche greifen, wenn sie ein Auto versichern möchten. Aufgrund ihrer mangelnden Fahrpraxis – und des oftmals ausgeprägten Übermuts – gelten sie als Hochrisikogruppe. Es gibt jedoch Wege, die zu günstigeren Prämien führen können. Zunächst besteht die Möglichkeit, das Auto als Zweitwagen der Eltern zu versichern. Das verschafft (in der Regel) einen günstigen Schadenfreiheitsrabatt. Der Fahranfänger kann sich als Mitfahrer eintragen lassen und damit für eine zukünftige eigene Versicherung schadenfreie Jahre sammeln. Alternativ gibt es bei zahlreichen Versicherern die – etwas teurere – Option auf eine Familienversicherung gemeinsam mit den Eltern. Schließlich kann man sich auch von Verwandten, die ihr Auto abmelden, schadenfreie Jahre übertragen lassen; allerdings maximal so viele, wie man bereits im Besitz des Führerscheins ist. Einfluss auf die Prämienhöhe hat ebenfalls das Automodell, das einer Typklasse und damit einer Risikogruppe zugeordnet wird. Vorsichtig sollte man mit abgespeckten Leistungen sein (etwa geringe Deckungssumme oder Kasko-Selbsthaftung bei grober Fahrlässigkeit) – da kann die vermeintliche Ersparnis nämlich am Ende ins krasse Gegenteil umschlagen.
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Beitragsanpassung: DKV erhöht Prämien der Versicherten

04.03.2016 | Beitragsanpassung: DKV erhöht Prämien der Versicherten

Für viele Versicherte der privaten Krankenversicherung DKV wird es ab dem 1. April 2016 deutlich teurer. Denn die Prämien werden teilweise erheblich angehoben. Vor allem im Tarif BM4 droht den Versicherten ein Beitragsschock. Laut Informationen des Tagesspiegels liegt die durchschnittliche Beitragssteigerung hier bei 29 Prozent. Aber auch Versicherte in den DKV-Tarifen BestMed und BestMed Komfort werden für ihren Krankenversicherungsschutz tiefer in die Tasche greifen müssen. Die DKV hat dabei die Beitragsanpassung für Versicherte auf den Maximalbeitrag von 129,90 Euro gedeckelt. Versicherte ab 65 Jahren zahlen höchstens 79,90 Euro pro Monat mehr. Für Betroffene ist die Begrenzung jedoch nur ein schwacher Trost. DKV Beitragserhöhung betrifft drei von fünf Versicherten Bisher ist noch unklar, wie viele DKV-Versicherte durch die Beitragserhöhung bis zur Maximalgrenze belastet werden. Sicher ist nur, dass 59,2 Prozent der DKV-Kunden mit einer privaten Krankenversicherung zum April 2016 eine Beitragserhöhung hinnehmen müssen Vergleich der PKV hier
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Was Versicherungsnehmer beachten sollten, um ihren Schutz nicht zu verlieren

01.03.2016 | Was Versicherungsnehmer beachten sollten, um ihren Schutz nicht zu verlieren

Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen. Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.
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Facharzt-Terminservice für Kassenpatienten kaum nachgefragt

01.03.2016 | Facharzt-Terminservice für Kassenpatienten kaum nachgefragt

Mit großem Tamtam wurden die Terminservicestellen der gesetzlichen Krankenkassen Ende Januar in Betrieb genommen. Sie sollen gesetzlich Versicherten lange Wartezeiten auf Termine beim Spezialisten ersparen und damit die Kluft zur privatärztlichen Versorgung ein Stück weit schließen. Die Resonanz seitens der Kassenpatienten ist allerdings mau. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden die Servicestellen in den ersten Wochen durchschnittlich nur jeweils rund 1.000 Mal in Anspruch genommen. Damit sieht sich die KBV in ihrer grundsätzlichen Kritik an der neuen Einrichtung bestätigt, deren Notwendigkeit sie von Anfang an bestritten hat. Möglicherweise hängt der überschaubare Zuspruch mit den Bedingungen der Terminvergabe zusammen: Auf die freie Arztwahl verzichtet der Patient, der zudem eine ärztliche Überweisung benötigt; Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen sind außen vor; und eine Fahrtzeit von 60 Minuten gilt als zumutbar.
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