Warum interessiert es einen (potenziellen) Kfz-Versicherer, wo ich wohne? Und was hat mein Alter mit der Kfz-Versicherungsprämie zu tun? Diese und ähnliche Fragen stellen sich viele Autobesitzer alljährlich zur Wechselsaison. Die pauschale Antwort lautet: Es gibt zahlreiche sogenannte harte und weiche Faktoren, die in die Prämienkalkulation einfließen können.
Zu den harten Faktoren zählen – aus kaum erklärungsbedürftigen Gründen – der Fahrzeugtyp (für den Erfahrungswerte zur Schadenshäufigkeit vorliegen) und die Schadenfreiheitsklasse. Auch die Regionalklasse gehört zu dieser Kategorie: Je nachdem, wie viele Schäden in Ihrer Gegend reguliert werden müssen, kann Ihre Beitragshöhe steigen oder fallen. Die weichen Faktoren werden sehr unterschiedlich gehandhabt und sind meist mit Rabattmöglichkeiten verbunden: das Alter (hohes, aber nicht zu hohes Alter = geringere Unfallwahrscheinlichkeit), die jährliche Kilometerleistung (viele Kilometer = höheres Risiko), der Abstellplatz (Garage = geringeres Risiko) oder auch die Dauer des Führerscheinbesitzes (viel Erfahrung = sicherere Fahrweise).
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Sommerzeit ist Urlaubszeit. Doch auch in den schönsten Monaten des Jahres ist niemand gegen Krankheit gefeit. Egal ob Zahnschmerzen, Beinbruch oder Sonnenstich – fern der Heimat zeigt sich oft: In anderen Ländern ist die medizinische Versorgung anders geregelt als hierzulande. In der Regel akzeptieren nur wenige Ärzte den Auslandsschutz der deutschen Krankenkassen. Wer in fremde Länder reist, sollte also unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Dies gilt besonders für Reisen außerhalb Europas. In Deutschland sind derzeit nur rund 23 Millionen Menschen entsprechend versichert. Und dies obwohl ein solcher Vertrag nur wenige Euro kostet, aber dennoch teure Behandlungskosten am Urlaubsort abdeckt. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen sowie für die erforderlichen Arznei- und Verbandmittel. Darüber hinaus werden die Transportkosten zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus und die Kosten für Operationen ebenso erstattet wie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Die Privathaftpflichtversicherung bietet je nach Geldbeutel und Absicherungswunsch eine Vielzahl an Möglichkeiten. Entscheidend für die Versicherungsleistung der Haftpflicht im Schadensfall ist die so genannte Deckungssumme, also der maximal versicherte Schaden. Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Mio. Euro, beträgt aber oftmals auch 10 Mio. Euro oder mehr. Gezahlt wird jeweils ein Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.
Der Schutz der Privathaftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Jede Haftpflichtversicherung enthält einige Ausschlüsse, das heißt in diesen Fällen gewährt der Versicherer keinen Schutz. Dazu gehören etwa Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt, Ansprüche wegen verloren gegangener Sachen, Strafen und Bußgelder, oder Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden. Dafür gibt es separate die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Wichtig: Wenn ein neues Risiko hinzukommt, etwa ein Hund, muss es gesondert versichert werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Egal ob man zur Miete wohnt oder im Eigenheim. Sein Zuhause will jeder bewahren, erst Recht wenn man viel Zeit und Geld in die Ausstattung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gesteckt hat. Schäden daran sind deshalb immer ein Problem. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut in den eigenen vier Wänden ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat. Angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Die Versicherung bezahlt im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme (zum Beispiel 20 Prozent) abgesichert werden. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Moderne Häuser haben häufig viele Glasflächen verbaut. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster, Glaswände oder Cerankochfelder, hier kann schnell etwas zerbrechen. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern. Für Fahrräder gelten in der Regel besondere Bedingungen. Sie sind nicht automatisch in der Hausratversicherung abgesichert. Generell müssen Räder unterwegs mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Nach der Rückkehr muss das Fahrrad zudem im Fahrradkeller untergestellt werden, sofern ein solcher Raum vorhanden ist. Für die Gefahr eines Fahrraddiebstahls muss stets eine spezielle Fahrradversicherung als Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Bei Vertragsabschluss müssen der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme übereinstimmen, sonst kann es im Schadensfall zu bösen Überraschungen kommen. Eine solche Unterversicherung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn jeder Quadratmeter der Wohnung mit 650 Euro versichert wird. Darüber hinaus ist auch stets der jeweilige Wohnort für die Beitragshöhe der Hausratversicherung ausschlaggebend. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Der alljährliche Zahnarztbesuch gehört für viele Menschen zu den unangenehmsten Terminen eines Jahres. Das hängt zum einen mit der Angst vor Bohrer und Spritze zusammen, zum anderen sorgt sich aber auch so mancher vor den Kosten. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen haben seit geraumer Zeit ihre Leistungen im Zahnbereich reduziert. Wer heute auf Zahnersatz, Brücke oder Füllung angewiesen ist, braucht ein dickes Portemonnaie. Denn wer mehr als die Standardversorgung will, muss privat zuzahlen. Das beginnt mit der berühmten Amalgam-Füllung und endet bei teuren Sonderwünschen. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung lassen sich die persönlichen Kosten deutlich reduzieren. Als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen. In Kombination mit anderen Tarifen sind auch Brillenleistungen oder Chefarztbehandlung günstiger zu haben. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Die jüngsten Versuche der Politik, die gesetzliche Rente auf neue Beine zu stellen, machen eine private Vorsorge weiterhin notwendig. Trotz der Rente mit 63 bleibt für viele Arbeitnehmer eine ergänzende Altersvorsorge essentiell. Je nach Beschäftigung und Alter sind dabei die staatlich geförderten Rentenprodukte Riester und Rürup unerlässlich, wenn man im Alter gut abgesichert sein möchte. Die Deutschen werden bekanntlich immer älter. Ein heute hier geborenes Mädchen wird laut Statistik im Schnitt bereits 82,7 Jahre alt. Doch selbst Menschen mittleren Alters erfreuen sich immer größerer Lebenserwartungen. Ein heute 40-jähriger Mann darf sich noch auf durchschnittlich knapp 39 weitere Lebensjahre freuen. Das hängt einerseits an der heutigen Lebensweise, andererseits aber vor allem an den Segnungen der modernen Medizin. Über viele Jahrzehnte war die Altersversorgung in Deutschland einzig und allein auf die gesetzliche Rente ausgerichtet. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends fanden die demografischen Fakten aus längerer Lebenserwartung und niedrigen Geburtenraten Einzug in die öffentliche Diskussion. Am Ende stand das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge. Die erste Schicht stellt dabei die Grundversorgung sicher. Für Arbeitnehmer besteht diese im Grundsatz auch weiterhin aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für Beamte aus deren Pension. Neben den berufsständischen Versorgungswerken wurde für Selbstständige die Rürup-Rente geschaffen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen. Damit ist neben den Angeboten der betrieblichen Altersversorgung auch die hinlänglich bekannte Riester-Rente in all ihren Facetten gemeint. In der dritten Schicht werden schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sonstige Kapitalanlagen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots zusammengefasst. Um seine private Rentensituation im Alter aufzubessern, muss in der zweiten und dritten Schicht gearbeitet werden. Da in der dritten Schicht dank der individuellen Möglichkeiten viel Flexibilität vorherrscht, findet dort keine staatliche Förderung statt. Vom Staat bezuschusst oder steuerlich gefördert werden nur Produkte aus der zweiten Schicht der Altersvorsorge. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Die Parksituation in deutschen Großstädten ist für viele Autofahrer ein großes Ärgernis. Dabei lauern einige Gefahren selbst für diejenigen, die sich korrekt verhalten und lediglich Opfer von Rüpeln werden, die ihr Fahrzeug in zweiter Reihe, vor einer Einfahrt oder anderweitig verkehrswidrig abstellen. Im Fall von Kollisionen mit Falschparkern sollte beachtet werden, dass grundsätzlich derjenige Schuld ist, der den Unfall verursacht hat und nicht der Halter des verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs. Denn auch hier gilt das alte Gebot, dass sich Autofahrer den Sicht- und Straßenverhältnissen anpassen müssen und nicht einfach auf das Fehlverhalten anderer verweisen können. Allerdings können auch Falschparker in bestimmten Fällen mithaften, wenn ihr Auto in einen Unfall verwickelt wird. Während den Unfallverursacher die Hauptschuld trifft, hängt die Haftung des Falschparkers davon ab, in wie weit er zuvor die Sicht anderer Autofahrer behindert hat. Ärgerlich ist es auch, wenn man gerade wegfahren möchte, nur um dann festzustellen, dass das eigene Auto von einem Falschparker zugestellt wurde. Zwar darf man den Wagen wegschleppen und sich die Kosten später vom Verkehrssünder erstatten lassen. Allerdings muss der Geschädigte für den Abschleppdienst in Vorleistung gehen und weiß nicht, wann er sein Geld überhaupt wiedersieht. Daher sollten zugeparkte Opfer auf öffentlicher Fläche lieber die Polizei oder das Ordnungsamt rufen, um sich bestätigen zu lassen, dass man im Recht ist. Zeugen oder Fotos helfen in dieser Situation ebenfalls weiter. Wer jedoch, zum Beispiel zum schnellen Entladen, in der zweiten Reihe parken muss, kann das Risiko, dass er kostenpflichtig abgeschleppt wird etwas verkleinern. Dazu sollte zum Beispiel die Handynummer an der Windschutzscheibe befestigt werden, um schnell kontaktiert werden zu können. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Die persönliche Gesundheit liegt nur zu einem Teil in den eigenen Händen. Gut, wenn die Absicherung für den Fall der Fälle umfassend ist. Eine Lösung hierfür ist der Eagle Star Krankheits-Schutzbrief der Zurich. Dabei handelt es sich um eine Risikolebensversicherung mit Schwerpunkt der Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Erkrankungen bzw. mit vorgezogener Leistung bei einer schweren Erkrankung.
Mit dem Eagle Star Krankheits-Schutzbrief ist man bei der Diagnose einer versicherten schweren Erkrankung optimal abgesichert. Schnell und unkompliziert erhalten Versicherte die vereinbarte Versicherungssumme. Wie diese das Geld verwenden, entscheiden sie selbst. Für Behandlungskosten, zusätzliche Ausgaben für spezielle Therapien, Umbauten oder die laufenden Fixkosten. So können die Versicherten ganz in Ruhe gesund werden und Ihr Leben neu ordnen.
Den Eagle Star Krankheits-Schutzbrief gibt es in zwei Varianten: Der Krankheits-Schutzbrief dient zur selbstständigen Absicherung bei schweren Erkrankungen, während der er- weiterte Krankheits-Schutzbrief eine Risiko-Lebensversicherung mit zusätzlicher Leistung bei schwerer Erkrankung ist. Alles in allem umfasst der Eagle Star Krankheits-Schutzbrief exzellente Produkteigenschaften. Neben garantierten Beiträgen bei gleichzeitig garantierter Versicherungssumme ist auch eine kostenlose Mitversicherung von Kindern vorgesehen. Die Nachversicherungsgarantie, also die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Änderung bestimmter persönlicher Lebensumstände, ist ebenfalls ein wichtiger Baustein. Außerdem sind verschiedene Zusatzoptionen möglich, wie etwa der Erwerbsunfähigkeitsschutz, die Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und eine Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu einem Alter von 75 Jahren. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Die Riester-Rente erweist sich großer Beliebtheit. Besonders das Zinstief sorgt dafür, dass die staatlich geförderte Rente eine tragende Säule der privaten Altersvorsorge ist. Das zeigen auch die jüngsten Zahlen: Zum Jahresende 2014 stieg die Zahl der Riester-Versicherungsverträge laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf annähernd 10,85 Millionen. Der Statistik zufolge schlossen die Deutschen im Jahr 2014 rund 463.700 neue Riester- Versicherungsverträge ab – das waren fast 2,4 Prozent mehr als 2013.
Inzwischen steigt auch die Zahl derer, die eine Riester-Rente beziehen. Laut GDV beziehen mittlerweile 50.000 Riester- Versicherungssparer der „ersten Stunde“ eine entsprechende Rente. Wie sinnvoll diese Entscheidung für jeden Einzelnen war, zeigt eine Untersuchung des unabhängigen Instituts für Transparenz (ITA), die jüngst Riester-Renten der „ersten Generation“ analysierte. Dabei kam heraus, dass selbst ein Single ohne Kind über zwölf Jahre eine durchschnittliche Rendite auf den Eigenbeitrag von 3,99 Prozent erzielte, mit Kind erreicht der Wert sogar 5,77 Prozent – eine mögliche zusätzliche Steuerersparnis nicht eingerechnet.
Am besten schnitten im Vergleichsfeld übrigens die Riester- Produkte der Lebensversicherer ab. Die Riester-Fonds mussten hingegen in der Finanzkrise starke Wertverluste hinnehmen, die sie in den Folgejahren bis Anfang 2014 nicht mehr aufholen konnten. Entscheidend für die Höhe der Rendite ist dabei zudem stets die Ausnutzung der staatlichen Förderung. Jeder Sparer, der im Rahmen eines Riester-Vertrags vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge spart, erhält pro Jahr 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2008 und später fließen sogar 300 Euro. Wer weniger als die genannten vier Prozent einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. Für Zulagenberechtigte, die Anfang 2014 noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatten, erhöht sich der Zuschuss einmalig um 200 Euro. Über die Zulagen hinaus können Riester-Sparer von Steuerermäßigungen profitieren. Allerdings erkennt das Finanzamt bei Riester-Verträgen höchstens 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben an. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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