PKV – Private Krankenversicherung
PKV – Private Krankenversicherung – Wer kann sich privat versichern?
Angestellte und Arbeiter: Liegt das Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 53.550 Euro (2014), kann ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln. Selbstständige und Freiberufler: Sie können ihre Krankenversicherung unabhängig von der Einkommenshöhe frei wählen. Freiberufliche Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker oder Veterinäre: Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten für diese Berufsgruppen Spezialtarife an. Beihilfeberechtigte: Beamte können sich ebenfalls Privat Krankenversichern. Hierbei gibt es bei fast allen privaten Krankenversicherungen gesonderte Tarife. Studenten und Ärzte im Praktikum: Ab dem 25. Lebensjahr sind Studenten nicht mehr über ihre Eltern versichert. Für sie lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, da die Beiträge meist geringer ausfallen als in der GKV.